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Zuständig für die Ausstellung aller amtlichen Urkunden - Geburt, Eheschließung, Sterbefall und Staatsbürgerschaftsnachweis.
Geburt: Für die Eintragung einer Geburt sind notwendig bei ehelicher Geburt: Anzeige der Geburt, Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern, bei unehelicher Geburt: Anzeige der Geburt, Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter, Heiratsurkunde der letzten Ehe und Nachweis über deren Auflösung (falls die Mutter verheiratet war).
Eheschließung : Es sind folgende "Originaldokumente" vorzulegen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder Vaterschaftsanerkenntnisse, falls geschieden: Heiratsurkunden der früheren Ehen und deren Scheidungsurteile (mit Rechtskraftklausel). Falls verwitwet: Heiratsurkunde der letzten Ehe (nach dem Tode ausgestellt).Wenn die Geburt nicht im Inland beurkundet oder eingetragen ist: eine Abschrift aus dem Geburtenbuch entsprechende Urkunde. Wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt den Nachweis des Hauptwohnsitzes und falls vorhanden Nachweis über akademischen Grad. Heiratsurkunde: Die Heiratsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Eheschließung) ausgestellt.
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
Sterbefall: Benötigt werden: Anzeige des Todes, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde der letzten Ehe, gegebenenfalls Nachweis der Auflösung der Ehe ( Sterbeurkunde oder rechtskräftige Gerichtsentscheidung) Staatsbürgerschaftsnachweis.
Staatsbürgerschaftsnachweis: Benötigt werden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung). Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder ist die Geburtsurkunde des Kindes, sowie die Heiratsurkunde und der Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern erforderlich.
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