Aufschließungsabgabe

Zuständig

Aufschließungsabgabe: 

Die Höhe des Aufschließungsbeitrages ergibt sich aus der Quadratwurzel der Grundstücksfläche die im Bauland liegt, multipliziert mit dem Bauklassenkoeffizient 1,0 (Nur bei Bauklasse I, bei einer Gebäudehöhe bis 5 m) und dem Einheitssatz € 540,00.

Im Baulandbereich ohne Bebauungsplan beträgt der Bauklassenkoeffizient mindestens 1,25, sofern nicht eine Höhe eines Gebäudes bewilligt wird oder zulässig ist, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II.