Bauamt

Die NÖ Bauordnung und die Raumordnung: Die NÖ Bauordnung und die Raumordnung (Grundlage für das baubehördliche Bewilligungsverfahren) bilden die beiden Landesgesetze "NÖ Bauordnung 2014" und das "NÖ Raumordnungsgesetz 2014".

Baubewilligung: Nach Vorlage der vollständigen Einreichunterlagen erfolgt die Benachrichtigung an Parteien und Nachbarn zur Einsichtnahme binnen einer Frist von 2 Wochen, erstellen des Bescheides und Vorlage beim Bürgermeister zur Genehmigung.

Katastralmappe: Darin ist die Lage der einzelnen Grundstücke sowie deren Grundstücks-Nr. ersichtlich; anhand der Gst.Nr. kann der Eigentümer über das EDV-mäßige Grundstücksverzeichnis ermittelt werden.

Flächenwidmungsplan: Darin ist die Widmung der Grundstücke ersichtlich (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche,...). Wir sind zuständig für die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens bei Erlassung oder Änderung der örtlichen Raumordnung.

Kontakt

Kontaktdaten von Bauamt
AdresseGemeindeplatz 1
3392 Gerolding
Telefon+43 2752 8246 14
E-Mail (offiziell)h.fellner@dunkelsteinerwald.at

Fellner Hilda

Hilda Fellner
Kontaktdaten von Hilda Fellner
NameHilda Fellner
Telefon+43 2752 8246 14
E-Mail (offiziell)h.fellner@dunkelsteinerwald.at
StraßeGemeindeplatz 1

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Dies ist der interaktive Ortsplan. Die Karte dient der räumlichen Orientierung und ergänzt die textlichen Kontaktinformationen. Die Karte kann per Maus bedient werden. Alternativ können Sie die Adresse oben manuell in einem externen Kartendienst öffnen.